Rahmenbedingungen


 

 1. Geltungsbereich
 1.1. Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.

 2. Vertragsabschluss
 2.1. Unsere Angaben sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihssen Academy Ihren Auftrag bestätigt hat oder wenn Sie ein Angebot von Ihssen Academy bestätigt haben. Mündliche und telefonische Aufträge sind ebenso gültig.
 2.2. Verträge werden mit Ihssen Academy und nicht mit den Trainer*innen geschlossen.

 3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht der Kunden
 3.1. Der erste Schritt unserer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Bedarfsanalyse, einer Beratung oder einer Trainer*innenvermittlung.
 3.2. Der Umfang der Leistung für die Trainingskonzeption ist Gegenstand des Vertrags.
 3.3. Ohne Ihre Mitwirkung können wir keinen Erfolg haben. Unsere Kund*innen stellen uns deshalb alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrags erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
3.4. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien IhssenAcademy solange und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer Leistungsverpflichtung, soweit nicht etwa solche Ereignisse durch uns oder unsere Mitarbeiter*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.
3.5. Verändern Störungen im vorstehenden Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer vereinbarten Leistungen erheblich, wirken solche Ereignisse auf unseren Geschäftsbetrieb in erheblicher Weise ein oder zeigt sich die vereinbarte Leistung nach Vertragsabschluss als unmöglich, so hat Ihssen Academy das Recht, eine angemessene Anpassung des Vertrags durchzuführen. Soweit die Vertragsanpassung nicht zu einem zumutbaren Ergebnis führt, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
 
 4. Vergütung
4.1. Die Trainingskonzeption enthält eine Investitionsübersicht, eine Vorkalkulation, die nach Honorarsätzen für den*die Trainer*in (Vorbereitungstage, Trainingstage, Reisetage etc.) und Kostensätzen (Berichte und Ausarbeitungen, Spesen, Auslagen, Arbeitsunterlagen, Geräte etc.) geordnet ist. Programmänderungen und -erweiterungen berechnen wir zusätzlich. Auch unsere Tätigkeit zur Erarbeitung eines auftraggeberspezifischen Trainingsprogramms ist vergütungspflichtig.
4.2. Unsere Kostenangaben (Honorarsätze, Reise- und Nebenkosten) verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.3. Die Ihssen Academy wird Leistungsteilabschnitte jeweils nach Erbringung abrechnen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge und zum genannten Zahlungstermin fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
 
5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen
5.1. Sie erhalten von Ihssen Academy Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer*innen.
5.2. Diese Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des*der Auftraggeber*in über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des*der Teilnehmer*in bestimmt. Unsere Kund*innen erwerben an dem von uns für sie entwickelten und gestalteten Programm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer*innen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist sowohl dem*der Kund*in wie dem*der Teilnehmer*in nicht gestattet.
5.3. Jede auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem*der Kund*in bzw. den Teilnehmer*innen überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedürfen die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Trainings des*der Kund*in ohne unsere weitere Beteiligung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Ihssen Academy.
5.4. Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten steht ausschließlich Ihssen Academy zu.


6. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit
6.1. Ein Recht des*der Kund*in auf Ausschließlichkeit besteht nicht. Wir sind berechtigt, die bei der Erbringung unserer Leistungen beim Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kund*innennamens für unsere weitere Tätigkeit zu verwenden und zu verarbeiten. Über die bei unserer Tätigkeit für Sie erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden wir gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.
6.2. Sie werden alles unterlassen, was die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter*innen gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für Sie direkt zu übernehmen

7. Kündigung, Annahmeverzug
7.1. Kündigung durch den*die Kund*in
7.1.1. Bei Kündigung eines laufenden Leistungsprogramms behält die Ihssen Academy den Anspruch auf die vertraglich geregelte Vergütung der Honorarre. Die übrigen Kosten werden insoweit geschuldet, als sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen.
7.1.2. Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, so berechnen wir die bis dahin bereits erbrachten Leistungen voll. Die Trainingshonorare sowie unsere Kosten, mit Ausnahme von Spesen und Auslagen, berechnen wir anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und der Vorteile aus anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft unserer Mitarbeiter*innen mit folgender Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den wir erhalten):
Bis 3 Monate vor Beginn des Leistungsprogramms: 50 % Bis 6 Wochen vor Beginn des Leistungsprogramms: 60 % Bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungsprogramms: 80 % Bis 2 Wochen vor Beginn des Leistungsprogramms: 100 %
7.1.3. Eine Verschiebung des Leistungsprogramms entspricht einer Kündigung.
7.2. Bei Kündigung, der auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, haben wir nur Anspruch auf Honorierung unseres erbrachten Leistungsteils, es sei denn, dieser Leistungsteil ist für den*die Kund*in aufgrund unseres vertragswidrigen Verhaltens nicht mehr von Interesse. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des*der Kund*in gilt Ziff. 8.
7.3. Kündigt Ihssen Academy aus einem wichtigen Grund, den der*die Kund*in zu vertreten
hat, so gelten Ziff. 7.1, 7.1.1 entsprechend. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. 
7.4. Im Falle des Annahmeverzugs des*der Kund*in oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des*der Kund*in, ist Ihssen Academy zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ziff. 7.3 gilt dann entsprechend. Unabhängig davon haben wir Anspruch auf Ersatz, der uns dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn Ihssen Academy eine Kündigung nicht ausspricht.

8. Haftung
8.1. Ansprüche des*der Kund*in oder der Teilnehmer*innen aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor. Dies gilt auch für Folgeschäden. Generell ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar waren.
 
9. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung
9.1. Die Rechte des*der Kund*in aus diesem Vertrag können vom*von der Kund*in nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, dass wir dem schriftlich zustimmen. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von Ihssen Academy sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.


10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
10.1. Bei Verträgen mit Kaufleuten ist München als Gerichtsstand vereinbart.
10.2. Auf unser Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften dies anders bestimmen.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann diejenige wirksame Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck der Rahmenbedingungen am nächsten kommt.

Stand: Juni 2023

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